Beratungen und Untersuchungen gemäß Arbeitsmedizinischer Vorsorgeverordnung (ArbMedVV), analog zu berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen wie z. B. G42 oder G37

Arbeitsmedizinische Tauglichkeitsuntersuchungen nach individueller Vereinbarung z. B. gemäß den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen G25 oder G41

Untersuchungen und Bescheinigungen nach der Fahrerlaubnisversordnung (FeV), Führerscheinuntersuchung z. B. für den LKW-Führerschein oder für die Personenbeförderung. Klicken Sie auch HIER

Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen gemäß Strahlenschutzverordnung

Beratung zu Schutz und Pflege der Haut zur Vermeidung berufsbedingter Hauterkrankungen sowie deren Früherkennung. Beratung zu Hautschutzplänen.

Reisemedizinische Beratung für berufliche Auslandsreisen (Langzeit- oder Kurzzeitaufenthalte) einschließlich der Tropentauglichkeitsuntersuchung (analog G35). Durchführung der empfohlenen Impfungen nach individueller Absprache mit dem Reisenden. Siehe auch „Reisemedizin“

Analyse des Impfstatus anhand des Impfpasses einschließlich Beratung und Durchführung von Routineimpfungen und beruflich empfohlenen Impfungen. Durchführung betrieblicher Grippeimpfaktionen.

Begehungen der Arbeitsstätten, z. B. zusammen mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und anderen Beteiligten des Arbeitsschutzes zum Erkennen von Gefährdungen. Unterstützung bei der Erstellung oder Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen.

Aktive Teilnahme an den vierteljährlichen Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses für die optimale Organisation des Arbeitsschutzes im Betrieb.

z.B. Untersuchungen nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) oder dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Unterstützung bei der Wiedereinbindung Beschäftigter nach längerer Krankheit.

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Telefon
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